Baulandprogramm der Gemeinde Kümmersbruck
Die Gemeinde Kümmersbruck fördert den Wohnungsbau durch Bereitstellung von kommunalen bzw. gemeindeeigenen Grundstücken zur Errichtung von Eigengenutzten Eigenheimen nach folgenden Richtlinien:
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Kauf eines kommunalen bzw. gemeindeeigenen Baugrundstückes im
Gemeindebereich Kümmersbruck zur Errichtung von eigengenutztem Wohneigentum.
Zuwendungsempfänger
- Ehepaare oder Lebensgemeinschaften
- Alleinerziehende/Alleinstehende
Förderung
Es erfolgt ein Nachlass auf den Kaufpreis des Grundstückes in Höhe von 2.500 €
je kindergeldberechtigtem Kind. Soweit ab dem Kauf des Wohneigentumes Kinder
hinzukommen, die einen Kindergeldanspruch begründen, werden auch diese Kinder
gefördert bzw. ein weiterer Nachlass auf den Kaufpreis gewährt.
Weitere Bedingungen
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Der Zuwendungsempfänger hat nach Einzug seinen Erstwohnsitz auf dem geförderten
Grundstück anzumelden. -
Es besteht eine Bauverpflichtung (Bezugsfertigkeit des Gebäudes bzw. des Wohneigentums) innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss.
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Es besteht eine Wohnverpflichtung (Eigennutzung) innerhalb von 10 Jahren ab Bezugsfertigstellung des Gebäudes.
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Eigentum.
Sicherung
Ein gesichertes Finanzierungskonzept ist Voraussetzung für die Förderung.
Sonstiges
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Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird nicht begründet.
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Macht ein Grundstückseigentümer zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben,
so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche verpflichtet, den sich daraus für die Gemeinde Kümmersbruck ergebenden Schaden zu ersetzen. -
Die Förderung wird je Grundstückseigentümer bzw. je Zuwendungsempfänger nur einmal gewährt.