Gesplittete Abwassergebühr

Bisher wrude die Abwassergebühr (Kanalgebühr) nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Dies war einfach, aber in bestimmten Fällen auch ungerecht, da nicht berücksichtigt wurde, wieviel Abwasser vom Grundstück tatsächlich in den Kanal eingeleitet wird.

 

In Zukunft werden die Abwassergebühren in eine Schmitzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt (gesplittet).

 

Näheres siehe Flyer.

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