Förderung einer Brauchwasserwiederverwertungsanlage
Die Gemeinde Kümmersbruck gewährt Privatpersonen, die in ihrem selbstbewohnten Einfamilienhaus eine Brauchwasserwiederverwertungsanlage installieren, ab dem Tage der Selbstnutzung, frühestens ab 01.01.1992, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 500 €.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Brauchwasserwiederverwertungsanlagen in eigenbewohntem Einfamilienhaus
Zuwendungsempfänger
Familien im eigenbewohnten Einfamilienhaus
Förderung
Einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10 % der Kosten, maximal 500 €
Die Anträge sind vor Maßnahmenbeginn zu stellen! Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Informationen
Informationen erhalten Sie in der Kämmerei der Gemeinde.
Ansprechpartner Herr Wagner, Telefon: 09621 708-22