Förderung von privat genutzten PKW-Stellplätzen in der Gemeinde Kümmersbruck

Förderung von privaten Stellplätzen (im Bereich von Wohnbebauung/en)

 

Der Gemeinderat fasste in der  Dezember-Sitzung 2020 den Grundsatzbeschluss, freiwillig errichtete Stellplätze auf privaten Grundstücken mit einem Zuschuss aus der Gemeindekasse zu fördern. Hintergrund dieser Idee ist das in vielen Ortsteilen leidige Problem, dass die oft engen Straßen durch die Anlieger oder durch Besucher vollgeparkt werden, da Stellplätze auf dem eigenen Grundstück fehlen.

 

Hier soll die Förderung ansetzen: Wer freiwillig einen oder mehrere Stellplätze auf seinem Wohngrundstück schafft (gewerbliche Gebäude sind ausgenommen), erhält 10% der nachgewiesenen Kosten, maximal 500 Euro je Stellplatz - höchstens jedoch 2.000 Euro je Grundstück.

 

Die Gemeinde weist aber explizit darauf hin, dass die Stellplätze, die durch die Stellplatzsatzung der Gemeinde in der jeweils gültigen Form ohnehin schon gefordert werden (derzeit zwei Stellplätze je Wohneinheit), natürlich nicht bezuschusst werden. Auch die Ausgestaltung der Stellplätze müsse einen Mindeststandard einhalten.

 

In der Juni-Sitzung 2021 (08.06.2021) hat der Gemeinderat die beigefügte  „Richtlinie der Gemeinde Kümmersbruck zur Förderung von PKW-Stellplätzen“ beschlossen.

 

Die Förderanträge selbst können bei der Kämmerei der Gemeinde Kümmersbruck gestellt werden. Die baufachliche Inaugenscheinnahme bzw. Abnahme erfolgt durch das Bauamt der Gemeinde.

 

Die Anträge sind vor Maßnahmenbeginn zu stellen!  Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

 

Anlagen:

 

 

 

 

 

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