Seit 01.04.2024 sind Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (Bauvoranfragen) welche durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Amberg Sulzbach) beschieden werden sollen, direkt beim Landratsamt einzureichen. Anträge die spätestens 14 Tage vor der Sitzung durch das Landratsamt registriert sind, werden in die folgende Sitzung des Bau-, Umwelt-, Grundstücks- und Verkehrsausschusses behandelt. Später eingegangene Anträge, werden in der Regel in der nächst folgenden Sitzung behandelt.
Anträge auf isolierte Befreiungen und Anträge auf Behandlung im Freistellungsverfahren sind nach wie vor 14 Tage vor der Sitzung bei der Gemeinde einzureichen.
Seit 01.04.2024 sind Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (Bauvoranfragen) welche durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Amberg Sulzbach) beschieden werden sollen, direkt beim Landratsamt einzureichen. Anträge die spätestens 14 Tage vor der Sitzung durch das Landratsamt registriert sind, werden in die folgende Sitzung des Bau-, Umwelt-, Grundstücks- und Verkehrsausschusses behandelt. Später eingegangene Anträge, werden in der Regel in der nächst folgenden Sitzung behandelt.
Anträge auf isolierte Befreiungen und Anträge auf Behandlung im Freistellungsverfahren sind nach wie vor 14 Tage vor der Sitzung bei der Gemeinde einzureichen.
Seit 01.04.2024 sind Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (Bauvoranfragen) welche durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Amberg Sulzbach) beschieden werden sollen, direkt beim Landratsamt einzureichen. Anträge die spätestens 14 Tage vor der Sitzung durch das Landratsamt registriert sind, werden in die folgende Sitzung des Bau-, Umwelt-, Grundstücks- und Verkehrsausschusses behandelt. Später eingegangene Anträge, werden in der Regel in der nächst folgenden Sitzung behandelt.
Anträge auf isolierte Befreiungen und Anträge auf Behandlung im Freistellungsverfahren sind nach wie vor 14 Tage vor der Sitzung bei der Gemeinde einzureichen.
Seit 01.04.2024 sind Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (Bauvoranfragen) welche durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Amberg Sulzbach) beschieden werden sollen, direkt beim Landratsamt einzureichen. Anträge die spätestens 14 Tage vor der Sitzung durch das Landratsamt registriert sind, werden in die folgende Sitzung des Bau-, Umwelt-, Grundstücks- und Verkehrsausschusses behandelt. Später eingegangene Anträge, werden in der Regel in der nächst folgenden Sitzung behandelt.
Anträge auf isolierte Befreiungen und Anträge auf Behandlung im Freistellungsverfahren sind nach wie vor 14 Tage vor der Sitzung bei der Gemeinde einzureichen.
Seit 01.04.2024 sind Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (Bauvoranfragen) welche durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Amberg Sulzbach) beschieden werden sollen, direkt beim Landratsamt einzureichen. Anträge die spätestens 14 Tage vor der Sitzung durch das Landratsamt registriert sind, werden in die folgende Sitzung des Bau-, Umwelt-, Grundstücks- und Verkehrsausschusses behandelt. Später eingegangene Anträge, werden in der Regel in der nächst folgenden Sitzung behandelt.
Anträge auf isolierte Befreiungen und Anträge auf Behandlung im Freistellungsverfahren sind nach wie vor 14 Tage vor der Sitzung bei der Gemeinde einzureichen.
Seit 01.04.2024 sind Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (Bauvoranfragen) welche durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Amberg Sulzbach) beschieden werden sollen, direkt beim Landratsamt einzureichen. Anträge die spätestens 14 Tage vor der Sitzung durch das Landratsamt registriert sind, werden in die folgende Sitzung des Bau-, Umwelt-, Grundstücks- und Verkehrsausschusses behandelt. Später eingegangene Anträge, werden in der Regel in der nächst folgenden Sitzung behandelt.
Anträge auf isolierte Befreiungen und Anträge auf Behandlung im Freistellungsverfahren sind nach wie vor 14 Tage vor der Sitzung bei der Gemeinde einzureichen.
Seit 01.04.2024 sind Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (Bauvoranfragen) welche durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Amberg Sulzbach) beschieden werden sollen, direkt beim Landratsamt einzureichen. Anträge die spätestens 14 Tage vor der Sitzung durch das Landratsamt registriert sind, werden in die folgende Sitzung des Bau-, Umwelt-, Grundstücks- und Verkehrsausschusses behandelt. Später eingegangene Anträge, werden in der Regel in der nächst folgenden Sitzung behandelt.
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