Die Gebühren für eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG wird nach der Größe der Personenanzahl - die erwartet wird - berechnet:
Personenanzahl |
Gebühr |
bis 100 Personen |
25,00 € |
bis 300 Personen |
35,00 € |
bis 500 Personen |
40,00 € |
bis 1.000 Personen |
55,00 € |
bis 1.500 Personen |
75,00 € |
über 1.500 Personen |
100,00 € |
Dauer der Veranstaltung:
Wenn die Veranstaltung mit weniger als 5 Stunden pro Tag veranschlagt ist, beträgt die Gebühr 2/3 der maßgeblichen vollen Gebühr; bei Veranstaltungen mit 5 Stunden und Mehr pro Tag wird die volle Gebühr berechnet.
Mindestgebühr:
Die Mindestgebühr beträgt lt. Nr. III 7/7 des Kostenverzeichnisses 25,00 €. Ergibt sich bei der Gebührenberechnung aufgrund der 2/3-Regelung unter 1. Eine geringere Gebühr, wird für diese Veranstaltung die Mindestgebühr i. H. von 25,00 € erhoben.