Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Kümmersbruck hat am 06.10.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB mit paralleler Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans beschlossen und den Vorentwurf der Bauleitplanung in der Fassung vom 06.10.2020 gebilligt.
Es erfolgt die Ausweisung des Geltungsbereichs als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung“. Zulässig sind gewerbliche Nutzungen, mit erweitertem Bestandsschutz für vorhandene Gewerbenutzungen, wie Busunternehmen und Kfz-Werkstätte; zulässig sind Wohngebäude, mit erweitertem Bestandsschutz für vorhandene Wohnnutzungen, sowie die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, sowie (entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB „Allgemeine Wohngebiete“) nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Auf Grund des erweiterten Bestandsschutzes gelten die sonstigen Festsetzungen teilweise für die bestehenden Bebauungen und Gewerbebetriebe nicht.
Im rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP) ist der Geltungsbereich der vorliegenden Neuaufstellung als „MI“ - Mischgebiet nach § 6 BauNVO - dargestellt. Es erfolgt die Ausweisung der Bauflächen als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Festsetzungen des Bebauungsplans weichen somit wesentlich von der Darstellung des Flächennutzungsplans ab. Eine Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB ist erforderlich.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und damit der Änderungsbereich der FNP-Änderung ist im Bebauungsplan durch Planzeichen festgesetzt.
Er umfasst die folgenden Flurnummern der Gemarkung Gärmersdorf:
324/172, 324/175, 324/178, 324/215, 324/244, 324/241, 324/270 und 324/276, sowie Teilflächen der Flurnummern 324/58 (Siedlerstraße), 324/179 (Weg) und 324/264 (Weg).
Er hat eine Gesamtfläche von ca. 19.035 m² (ca. 1,9 ha).
Umgrenzt wird der räumliche Geltungsbereich von folgenden Flurnummern bzw. deren Teilflächen (siehe Festsetzungen durch Planzeichen):
im Norden 324/291, sowie 324/179 (Tf.);
im Osten 324/286, 324/181, 324/264 (Tf.) und 324;
im Süden Flurnummer 324;
im Westen 324/235, 324/236, 324/237, 324/238, 324/240, 324/58 (Tf. Siedlerstraße), 324/285, 324/195, 324/196 und Flurnummer 324/197.
Das Planungsgebiet und seine Lage sind aus dem beigefügten Plänen (Lageplan und Ausschnitt aus dem Entwurf) ersichtlich.
Die Planung ist durch das Ingenieurbüro Renner + Hartmann Consult GmbH, Marienstr. 6, 92224 Amberg ausgearbeitet worden.
Der Vorentwurf der Planung, einschließlich Umweltbericht, kann in der Zeit vom 25.11. 2020 bis 28.12. 2020 aus dem Internet heruntergeladen werden - Link-,
sowie im Rathaus der Gemeinde Kümmersbruck, Zimmer Nr. 34 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es sind die aktuellen Bestimmungen zu Corona-Maßnahmen der Gemeindeverwaltung zu beachten.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Innerhalb der genannten Frist ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift.
Es sind umweltbezogenen Informationen verfügbar; in den beiden Umweltberichten mit den Inhalten nach Anlage 1 und § 2 und § 2a BauGB werden unter anderem die Schutzgüter „Boden“, „Landschaft / Erholung“, „Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter“, „Klima und Luft“, sowie „Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume / biologische Vielfalt“ und eventuelle Wechselwirkungen behandelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können; ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit in ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.