Förderung einer Brauchwasserwiederverwertungsanlage Die Gemeinde Kümmersbruck gewährt Privatpersonen, die in ihrem selbstbewohnten Einfamilienhaus eine Brauchwasserwiederverwertungsanlage installieren, ab dem Tage der Selbstnutzung, frühestens ab 01.01.1992, einen einmaligen Zuschuss von 500 â‚
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