Friedhöfe der Gemeinde Kümmersbruck

In der Gemeinde befinden sich in Theuern und in Kümmersbruck Friedhöfe.

 

Der Friedhof in Kümmersbruck teilt sich in zwei Zuständigkeitsbereiche auf , wobei die innerhalb der Mauer liegende Fläche von der katholischen Kirchenverwaltung betreut wird. Für alle anderen Friedhöfe ist die Gemeinde Kümmersbruck zuständig.

Die Friedhofsverwaltung der Kirchenverwaltung ist über die Rufnummer 09621/82207, die der Gemeinde über 09621/70824 telefonisch erreichbar.

Für die gemeindlichen Friedhöfe (über den kirchlichen Teil erteilt die Kirchenverwaltung Auskunft!) gelten folgende Regelungen:

Gräber werden nur im Falle einer erforderlichen Bestattung vergeben; vorzeitige Reservierungen oder Grabkäufe sind nicht möglich.

 

Bestattet können nur Personen werden, die bei ihrem Tode in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten.Lebte die verstorbene Person bei ihrem Tod in einem auswärtigen Alten- oder Pflegeheim,kann eine Beisetzung erfolgen, wenn sich der letzte Wohnsitz oder Aufenthalt vor der Heimaufnahme in der Gemeinde befand. Außerdem können Angehörige bis zum 1.Grad auf- und absteigender Linie (d.s. Eltern und Kinder) von Außerhalb beigesetzt werden, wenn die verstorbene Person an ihrem letzten Wohnsitz keine sonstigen volljährigen Angehörigen hatte. Die Bestattung anderer Personen bedarf der Erlaubnis durch die Gemeinde. Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen, auf die Erteilung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Die Gemeinde hat die Pflichtaufgabe zur Bestattung verstorbener Personen an private Unternehmer vergeben. 

Die Ruhefristen betragen derzeit in den Friedhöfen

  • Kümmersbruck für alle Erdgräber jeweils 25 Jahre
  • Theuern für alle Erdgräber jeweils 15 Jahre
  • In allen Friedhöfen für Urnengräber bzw. -beisetzungen jeweils 12 Jahre

drucken nach oben