Baulandförderung der Gemeinde Kümmersbruck

Baulandprogramm der Gemeinde Kümmersbruck

 

Die Gemeinde Kümmersbruck fördert den Wohnungsbau durch Bereitstellung von kommunalen bzw. gemeindeeigenen Grundstücken zur Errichtung von Eigengenutzten Eigenheimen nach folgenden Richtlinien:

 

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der Kauf eines kommunalen bzw. gemeindeeigenen Baugrundstückes im

Gemeindebereich Kümmersbruck zur Errichtung von eigengenutztem Wohneigentum.

 

Zuwendungsempfänger

- Ehepaare oder Lebensgemeinschaften

- Alleinerziehende/Alleinstehende

 

Förderung

Es erfolgt ein Nachlass auf den Kaufpreis des Grundstückes in Höhe von 2.500 €

je kindergeldberechtigtem Kind. Soweit ab dem Kauf des Wohneigentumes Kinder

hinzukommen, die einen Kindergeldanspruch begründen, werden auch diese Kinder

gefördert bzw. ein weiterer Nachlass auf den Kaufpreis gewährt.

 

Weitere Bedingungen

  • Der Zuwendungsempfänger hat nach Einzug seinen Erstwohnsitz auf dem geförderten
    Grundstück anzumelden.

  • Es besteht eine Bauverpflichtung (Bezugsfertigkeit des Gebäudes bzw. des Wohneigentums) innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss.

  • Es besteht eine Wohnverpflichtung (Eigennutzung) innerhalb von 10 Jahren ab Bezugsfertigstellung des Gebäudes.

  • Eigentum.

     

Sicherung

Ein gesichertes Finanzierungskonzept ist Voraussetzung für die Förderung.

 

Sonstiges

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird nicht begründet.

  • Macht ein Grundstückseigentümer zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben,
    so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche verpflichtet, den sich daraus für die Gemeinde Kümmersbruck ergebenden Schaden zu ersetzen.

  • Die Förderung wird je Grundstückseigentümer bzw. je Zuwendungsempfänger nur einmal gewährt.

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