Inkrafttreten der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans "Gemeinde Kümmersbruck"

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für die Gemeinde Kümmersbruck

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kümmersbruck am 31.07.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans „Gemeinde Kümmersbruck“ wurde vom Landratsamt Amberg-Sulzbach mit Bescheid vom 10.08.2018 aufgrund von § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.


Für den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist der Lageplan in der Fassung vom 31.07.2018 maßgebend.

 

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 des BauGB wirksam.

 

Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung kann einschließlich seiner Begründung im Rathaus der Gemeinde Kümmersbruck, Schulstr. 37, Zimmer Nr. 32 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und den einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Flächennutzungsplan

 

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung des in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, oder im Falle von Abwägungsmängel (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB) 

drucken nach oben