Neue Beitrags- und Gebührensätze für Wasser und Abwasser ab dem 01.01.2021

 

Neue Beitrags- und Gebührensätze für Wasser und Abwasser ab dem 01.01.2021

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kümmersbruck hat in seiner Sitzung am 01.12.2020 eine Neufassung der Wasserabgabesatzung (WAS), der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS), der Entwässerungs-satzung (EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) mit folgenden Beitrags- und Gebührensätzen beschlossen:

 

Zum 01.01.2021 steigt der Grundstücksflächenbeitrag Wasser von bisher 1,38 €/m² um 0,02 €/m² auf 1,40 €/m² und der Geschossflächenbeitrag Wasser von bisher 4,40 €/m² um 0,60 €/m² auf 5,00 €/m².

Die Verbrauchsgebühren für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung steigen zum 01.01.2021 von bisher 1,26 € pro Kubikmeter Trinkwasser um 0,32 €/m³ auf 1,58 € pro Kubikmeter Trinkwasser.

Die Grundgebührensätze für Wasser bleiben unverändert (Grundgebühr für den normalen Hauswasserzähler beträgt weiterhin jährlich 30,00 €).

Die vorgenannten Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der zum 01.01.2021 voraussichtlich geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7%.

Die Beitragssätze für die Entwässerung (Kanal) betragen nach der Grundstücksfläche 1,66 € je Quadratmeter (bisher 2,10 €/m²) und nach der Geschossfläche 6,82 € je Quadratmeter (bisher 6,39 €/m²).

 

Die Gebührensätze für Schmutzwasser umfassen 1,82 € pro Kubikmeter (bisher 1,74 €/m³) und für das Niederschlagswasser 0,31 € pro Quadratmeter (bisher 0,20 €/m²).

Die neuen Beitrags- und Gebührensätze wurden auf Basis eines Gutachtens durch das Kommunalberatungsbüro Radlbeck, Straubing, kalkuliert bzw. ermittelt.

Der Grund für den Anstieg bei den Wasserverbrauchsgebühren sind die höheren Betriebskosten sowohl in den vergangenen vier Jahren als auch im kommenden Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024. Des Weiteren ist anzumerken, dass vom Eigenbetrieb WEK diverse Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt wurden bzw. werden (z.B. Sanierung Hochbehälter und Leitungsnetzerneuerungen). Für diese Maßnahmen wurden bisher keine Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge von den Anschlussnehmern erhoben und es ist auch weiterhin nicht geplant. Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt daher ausschließlich über die Verbrauchsgebühren. Selbst nach dieser Erhöhung liegen die Wasserverbrauchsgebühren noch im Durchschnitt der Landkreiskommunen, die derzeit zwischen netto 0,98 € und 2,57 € pro Kubikmeter Trinkwasser berechnen.

 

Die neuen Satzungen, die zum 01. Januar 2021 in Kraft treten, entsprechen den Bekanntmachungen des Innenministeriums, berücksichtigen insbesondere die Entwicklungen der Rechtsprechung der letzten Jahre und enthalten Empfehlungen bzw. redaktionelle Änderungen des Bayerischen Gemeindetags.

 

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