Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten von Abwasser aus einem Gebiet zwischen der AM 30 und der Ortschaft Moos (Gemeinde Kümmersbruck) in den Krumbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 1692, Gemarkung Gärmersdorf,
Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 23.11.2009 für die Erschließung des BG „Mosacherweg II“ der Stadt Amberg
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat der Gemeinde Kümmersbruck die Änderung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (§ 15 des Wasserhaushaltsgesetzes) für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt.
Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der Pläne liegt in der Zeit vom 20.03.2023 bis zum 31.03.2023 im Rathaus in Kümmersbruck Zimmer-Nr.34, während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Zusätzlich wird das Vorhaben auch im Internet bekanntgemacht. Die Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Gemeinde Kümmersbruck unter folgender Internetadresse https://kuemmersbruck.de einzusehen.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.