Jugendschutz auf Festen

 

Für Festveranstaltungen müssen die geltenden Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.

Dafür stellt das Jugendamt eine Online-Schulung "Jugendschutz auf Festen" zur Verfügung.

Hier kann für die Genehmigung der Veranstaltung notwendige Zertifikat erworben werden.

 

 

Detailansicht des Vereins

Schwimmbad-Fachverband e. V.


Herr Karl-Heinz Gansler
1. Präsident

Hohe Str. 1b
92245 Kümmersbruck
Telefon: 0160/1204925

E-Mail: info@sfv-ev.de
Web: http://www.sfv-ev.de


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