Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat Kümmersbruck hat in seiner Sitzung vom 07.03.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Greenovative II“ sowie der Änderung Flächennutzungsplans gebilligt.
Der Geltungsbereich liegt südöstlich von Lengenfeld und nördlich von Ebermannsdorf und umfasst die Grundstücke die Flurstücke Fl.-Nr. 1313, 1314, 1315, 1316, 1317, 1318 Gmkg. Köfering. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt insgesamt ca. 3,50 ha.
Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung und die jeweilige Begründung liegen
im Rathaus der Gemeinde Kümmersbruck, Schulstraße 37, 92245 Kümmersbruck
vom 05.05.2023 bis einschließlich 06.06.2023 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen sind auch im Internet unter Link zu den Unterlagen veröffentlicht.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:
A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 07.03.2023
Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:
Schutzgut |
Art der Information |
Tiere und Pflanzen |
Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt |
Boden |
Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt |
Wasser |
Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts Lage im Wasserschutzgebiet |
Klima/Luft |
Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima |
Fläche |
Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche |
Landschaft/ Erholung |
Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild, Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen |
Natura 2000 |
Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten |
Mensch |
Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Kultur- und Sachgüter |
Kulturgüter sind nicht betroffen |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
B. Umweltrelevante Stellungnahmen:
Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:
- 8 Landratsamt Amberg-Sulzbach - SG 53 – Naturschutz, 01.06.2022
- 9 Landratsamt Amberg-Sulzbach, SG 53 – Immissionsschutz, 20.05.2022
- 21 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 17.05.2022
- 24 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 12.05.2023
- 33 Wasserwirtschaftsamt Weiden, 24.05.2023
- 34 Regionaler Planungsverband Oberpfalz Nord, 09.05.2023
- 35 Regierung der Oberpfalz Sachgebiet 24, 09.05.2023
- 38 Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern, 12.05.2023
- 40 Bayerisches Landesamt für Umwelt, 13.05.2023
C. Fachgutachten
Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:
- Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexionen der geplanten Photovoltaikanlage Greeenovative II, Stand 11.11.2022, 8.2 Obst&Hamm GmbH
- Hydrologisches Standortgutachten, Piewak & Partner GmbH, 20.02.2023
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Stand Juni 2022, Dipl. Biol. Bernhard Moos
Es sind die aktuellen Bestimmungen zu Corona-Maßnahmen der Gemeindeverwaltung zu beachten.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei den Sachbearbeitern im Bauamt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach §47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.