Erneute Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit / TÖB Bebauungsplan Am Stadtweg IV

Öffentliche Bekanntmachung

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.05.2023 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan “Am Stadtweg IV“ mit Änderung des Flächennutzungsplans gestimmt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.05.2023 die geänderten Entwürfe der Bauleitplanungen gebilligt.

 

Der räumliche Geltungsbereich (siehe unmaßstäbliche Abbildung) des verbindlichen Bauleitplanes und somit der Änderungsbereich der parallelen Flächennutzungsplan-Änderung umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 662/4, Gemeinde Kümmersbruck, Gemarkung Gärmersdorf und hat eine Gesamtfläche von ca. 2,0 ha.
Die Öffentlichkeit kann im Zuge der Beteiligung nach § 4a Absatz 3 BauGB den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan “Am Stadtweg IV“ sowie den Entwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 23.05.2023, jeweils einschließlich deren Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 01.06.2023 bis zum 15.06.2023 aus dem Internet herunterladen - https://kuemmersbruck.de/Bekanntmachungen.n17.html sowie im Rathaus der Gemeinde Kümmersbruck, Schulstraße 37, 92245 Kümmersbruck, Zimmer Nr. 34 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen.

 

Unter folgendem Link können sie die Unterlagen einsehen LINK zu den Unterlagen (aktiv ab 01.06.2023)

 

 

BPlan Am Stadtweg IV

 

 

Das Planungsgebiet ist aus den beigefügten Plänen (Ausschnitte aus dem Entwurf) ersichtlich. 

 

Durch die Änderung / Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans (Festsetzung strengerer gutachterlicher Vorgaben in Bezug auf den Lärmschutz und das Trennungsgebot) werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, deshalb wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 BauGB), die Öffentlichkeit wird beteiligt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können; ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit in ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
1. Begründung zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan “Am Stadtweg IV“, Entwurf vom 23.05.2023
2. Umweltbericht zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan “Am Stadtweg IV“, Entwurf vom 23.05.2023
3. Eingegangene Stellungnahmen mit Informationen zu umweltrelevanten Aspekten
3a) Von Behörden, Ämtern, Träger öffentlicher Belange

● Schreiben der Regierung der Oberpfalz- Städtebau / Höhere Landesplanungsbehörde vom 04.08.2022
● Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz Nord vom 01.08.2022
● Schreiben des Landratsamtes Amberg-Sulzbach – Naturschutz vom 22.08.2022
● Schreiben des Landratsamtes Amberg-Sulzbach – Immissionsschutz vom 17.08.2022
● Schreiben des Landratsamtes Amberg-Sulzbach – Wasserrecht vom 11.05.2022 und vom 02.08.2022
● Schreiben des Landratsamtes Amberg-Sulzbach – Bauamt vom 03.08.2022
● Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 18.08.2022
● Schreiben des Kreisheimatpflegers vom 21.07.2022
● Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Weiden vom 16.08.2022
● Schreiben des Stadtplanungsamtes der Stadt Amberg vom 25.07.2022
● Schreiben des Tiefbauamtes der Stadt Amberg vom 12.09.2022
● Schreiben des Bergamtes an der Regierung von Oberfranken vom 26.07.2022

3b) Von Verbänden und Bürgern wurden Einwendungen oder Äußerungen vorgebracht.

● Schreiben eines Angrenzers mit gewerblichen Nutzungen vom 17.08.2022
● Schreiben eines Angrenzers mit gewerblichen und anderen Nutzungen vom 18.08.2022

4. Gutachten

a) Orientierende Erkundung gem. BBodSchG inkl. abfallrechtlicher Bewertung - Ehem. Bauhof Kümmersbrucker Str. 92224 Amberg – vom 06.08.2021 – AZ: OU_Bauhof-
Amberg_10713 - PROTECT Umwelt GmbH & Co. KG Sulzbach-Rosenberg – Bearb. P. REGER -
b) Schalltechnische Untersuchungen – Wohnquartier Stadtweg IV, Kümmersbruck, Bericht-Nr. 21.12989-b02, Stand 06.10.2022, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth.

 

Die oben angegebenen Unterlagen (1, 2, 3a, 3b, 4a und 4b) enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:
      

Übergeordnete Vorgaben:
Landesplanerische und regionalplanerische Vorgaben der Landes- und Regionalplanung

Unterlagen: Nr. 1 (Begründungen …), 2 (Umweltberichte)
und 3a (Stellungnahmen von Behörden …)

Übergeordnete Vorgaben: Aussagen aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) zu übergeordneten naturschutzfachlichen Zielen: Unterlagen Nr. 1 / 2

Schutzgut Fläche:

Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen: Unterlagen Nr. 1 / 2 / 3a

Schutzgut Boden:

Aussagen zu Geologie und Hydrologie (geologische
Ausgangssituation …): Unterlagen Nr. 1 / 2 / 3a

Aussagen zum Themenfeld Altlasten: Unterlagen Nr. 1 / 2 / 3a / 4a

Schutzgut Wasser:

Aussagen zu Grundwasser, Untergrundschichtung, Versickerung
(hydrologische Ausgangssituation): Unterlagen Nr. 1 / 2 / 3a

Grundaussagen zum geplanten Nutzung des Regenwassers: Unterlagen Nr. 1                 

 

Schutzgut Pflanzen:

Beschreibung der vorhandenen Vegetation: Unterlagen Nr. 2 / 3a                                

Beurteilung der biologischen Vielfalt: Unterlagen Nr. 2 / 3a                                          

Aussagen zur Auswirkung der geplanten Bebauung auf die vorhandene Vegetation und Artenvielfalt (Eingriffsintensität): Unterlagen Nr. 2                                              

Aussagen zur Ermittlung des naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfs und der Minimierungsmaßnahmen: Unterlagen Nr. 1 / 2 / 3a

Aussagen zur Darstellung von Ausgleichsmaßnahmen: Unterlagen Nr. 1 / Nr. 2 / 3a

Schutzgut Tiere:

Aussagen zum vorhandenen Artvorkommen, den geschützten Arten und
deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten: Unterlagen Nr. 2                                            

Aussagen zur Auswirkungen der Planung auf geschützte Arten, auf die
vorhandene Fauna und Artenvielfalt (Eingriffsintensität): Unterlagen Nr. 2                    

Darlegung / Beschreibung von vorgesehenen Konfliktvermeidungs-,
Minderungsmaßnahmen: Unterlagen Nr. 2               

Aussagen zur Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen: Unterlagen Nr. 2  

 

Schutzgut (Orts- und) Landschaftsbild:

Aussagen zum Landschaftsbild, sowie zur Bewertung / Einstufung der Planung: Unterlagen Nr. 1 / 2 / 3a

 

Schutzgut Mensch (Erholung, Gesundheit: Geruchs- und Lärm-Immissionen, Schienenverkehrserschütterungen …)

Aussagen zur Lärmbelastung: Unterlagen Nr. 2 / 3a / 3b / 4b

Aussagen zum Themenfeld Altlasten :Unterlagen Nr. 1 / 2 / 3a / 4a

 

Schutzgut Klima / Luft:

Aussagen zu Kalt- und Frischluftproduktion: Unterlagen Nr. 2                                       

 

Schutzgut Kultur / Sachgüter:

Aussagen unter anderem zu Baudenkmälern: Unterlagen Nr. 2 / 3a                             

Erhalt landwirtschaftlicher Flächen: Unterlagen Nr. 1 / 2                                              

 

Sonstige umweltrelevante Informationen:

Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Unterlagen Nr. 2             

Prognose des Umweltzustands unter Berücksichtigung der Durchführung
der Planung und einer Null-Variante: Unterlagen  Nr. 2                                                  

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Die Planung ist durch das Ingenieurbüro Renner + Hartmann Consult GmbH, Marienstr. 6, 92224 Amberg ausgearbeitet worden.

 

 

Es sind die aktuellen Bestimmungen zu Corona-Maßnahmen der Gemeindeverwaltung zu beachten.

 

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei den Sachbearbeitern im Bauamt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach §47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

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