Vollzug der Wassergesetze;
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Krumbach von Fluss-km 0,00 – 5,22 und 7,96 – 14,75 in der Gemeinde Freudenberg, der Gemeinde Kümmersbruck und der Stadt Hirschau
Bekanntmachung des Erörterungstermins
Bekanntmachung
Im Bereich der Gemeinden Freudenberg und Kümmersbruck sowie der Stadt Hirschau wird
- zum Erhalt und zur Verbesserung der ökologischen Strukturen und der Überflutungsflächen,
- zur Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe,
- zum Erhalt und zur Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen und
- zur Regelung des Hochwasserabflusses,
- zur Vermeidung und Verminderung von Schäden durch Hochwasser
am Krumbach (Gewässer III. Ordnung) ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt.
Durch Bekanntmachung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach vom 02.11.2022 veröffentlicht im Kreisamtsblatt Nr. 15 vom 09.11.2022 wurde das Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert.
Es soll nun endgültig nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3, Art. 63 und Art. 73 des Bayer. Wassergesetzes festgesetzt werden. Änderungen haben sich gegenüber der vorläufigen Sicherung nicht ergeben.
Das geplante Überschwemmungsgebiet erstreckt sich im Bereich der Gemeinden Freudenberg und Kümmersbruck sowie der Stadt Hirschau von Fluss-km 0,00 bis Fluss-km 5,22 und von Fluss-km 7,96 bis Fluss-km 14,75.
Die beabsichtigte Festsetzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es besteht die Möglichkeit innerhalb der Auslegungsfrist zu dem Vorhaben Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Das Vorhaben und die Auslegung der Pläne wird mit folgenden Hinweisen bekannt gemacht:
- Die Pläne, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen in der Zeit vom 18.09.2023 bis zum 19.10.2023 im Rathaus in Kümmersbruck, Zimmer-Nr. 34, während der Dienststunden zur Einsicht aus;
Zusätzlich wird das Vorhaben auch im Internet bekanntgemacht. Die Bekanntmachung und die dazugehörigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Amberg-Sulzbach unter dem Link: https://www.kreis-as.de/Unser-Landkreis/Natur-Umwelt/Wasserrecht/Bekanntmachung einzusehen
- jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Kümmersbruck oder beim Landratsamt Amberg-Sulzbach etwaige Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen;
- bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden;
- wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können bzw. kann
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Der Erörterungstermin findet am 13.11.2023 um 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kümmersbruck statt.